SPD

SPD setzt Lieferkettengesetz durch

Für Menschenrechte und gute Arbeit weltweit

11.06.2021

Zum Ende der Legislaturperiode konnte die SPD ein weiteres wichtiges Vorhaben in die Tat umsetzen: Nach langen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner und zeitweisen Blockaden des Wirtschaftsministeriums, wurde in der vorletzten Sitzungswoche das sogenannte Lieferkettengesetz verabschiedet.

Das Gesetzes ist einen wichtigen Schritt zur globalen Sicherung für Arbeits- und Menschenrechte und zur gerechten Gestaltung der Globalisierung. Es ist ja schon sehr lange bekannt, dass global agierende Großunternehmen oftmals in ihrer Produktion kaum oder gar nicht auf die Einhaltung grundlegendster humanitärer Standards achten. Kakao von der Elfenbeinküste, Baumwolle aus Indien, Kaffee aus Brasilien, Kleidung aus Bangladesch, seltene Erden aus dem Kongo, die Liste ließe sich noch lange weiterführen. Wie international verwoben die Produktion von Gütern mittlerweile ist, wurde uns zuletzt auch durch die COVID-19-Pandemie klar. Bei Produktion und Handel werden leider durch Kinder- und Zwangsarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte entlang der weltweiten Lieferketten immer wieder grundlegende Menschenrechte verletzt.

Mit dem neuen Gesetz endet die Sorgfaltspflicht von Unternehmen künftig nicht mehr am Werkstor. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Zunächst gilt dies müssen nur unmittelbare Zulieferer überprüft werden, bei konkreten Hinweisen auf Menschenrechtsverletzungen aber auch andere Unternehmen der Kette. Damit soll vom Rohstoffabbau bis zum Endprodukt jeder Schritt sozial-gerecht ablaufen. Bei Nichteinhaltung drohen wiederum hohe Bußgelder und im Schwerfall auch der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Das Gesetz soll ab 2023 in Kraft treten und für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiter*innen gelten. Später sollen auch Firmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen einbezogen sein.

Ausbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Auch wenn wir uns an der ein oder anderen Stelle sogar noch ambitioniertere Regelung hätten vorstellen können: Das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz ist da ein wichtiger Schritt - und ist eine gute Blaupause für eine europäische Lösung.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir zudem deutlich nachgeschärft: So wird der Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf ausländische Unternehmen ausgeweitet und es wird für faire Wettbewerbsbedingungen gesorgt. Auch Betriebsräte sind künftig beim Sorgfaltspflichtenmanagement mit einzubeziehen. Das wird die Qualität deutlich erhöhen. Auch in der Zukunft wollen wir das Gesetz konsequent weiterentwickeln.