Berlin, 17. April 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Genossinnen und Genossen,
in den Wochen vor der Osterpause ist die Tagesordnung des Deutschen Bundestages traditionell besonders prall gefüllt. Vier der letzten fünf Wochen waren Sitzungswochen. Politisch geprägt waren diese erneut von außenpolitischen Themen und den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014.
Die letzten Entwicklungen in der Ukraine bieten größten Anlass zur Sorge. Russland ist wegen seines Vorgehens auf der Krim und im Osten der Ukraine im UN-Sicherheitsrat und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen nahezu vollständig isoliert. Die UN-Resolution zur territorialen Integrität der Ukraine wurde mit elf Neinstimmen angenommen. Es bleibt zu hoffen, dass die vereinbarte Konferenz in Genf zur Entspannung beiträgt und es gelingt, eine weitere Eskalation, wie wir sie in den letzten Tagen im Osten des Landes erleben mussten, zu vermeiden.
Innenpolitisch dominiert die SPD die Debatte. Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ist ebenso wie die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren für langjährig Versicherte ein zentrales Projekt der SPD in der Großen Koalition. Gegen den Widerstand zahlreicher Unionsabgeordneter vom CDU-Wirtschaftsflügel und allen Unkenrufen zum Trotz hat sich die Führung von CDU und CSU zur Rente mit 63 auf Grundlage des Koalitionsvertrages bekannt. Gerade in dieser für die Menschen so zentralen Frage erwarte ich von unserem Koalitionspartner Vertragstreue.
Erfreulich ist auch die vom Bundeskabinett auf Vorstoß von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles beschlossene Reform der sogenannten „Ghetto-Renten“. Damit können tausende jüdische Überlebende aus Ghettos der NS-Diktatur mit einer Renten-Nachzahlung rechnen. Die Reform sieht eine Zahlung der Rente rückwirkend zum Jahr 1997 für allen Betroffenen vor. Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Rente bislang nur rückwirkend für vier Jahre gewährt worden war. Der Bundestag wird sich noch vor der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung befassen.
Auch in Sachen Transparenz von Rüstungsexporten geht es voran. Auf Druck der SPD wurde dieses Thema in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Die geschäftsführenden Vorstände der Koalitionsfraktionen haben sich auf neue Transparenzregelungen und Informationspflichten der Bundesregierung über Genehmigungsentscheidungen bei Rüstungsexporten verständigt. Besonders wichtig erscheint mir dabei, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag zukünftig unverzüglich schriftlich über Export-Genehmigungen durch den Bundessicherheitsrat informieren muss.
Aber nicht nur in Sachen Transparenz weht ein neuer Wind. Auch in der Praxis treibt die Bundesregierung eine restriktivere Rüstungsexportpolitik voran: So ist der geplante Verkauf von mehreren hundert Kampfpanzern an Saudi-Arabien durch Vizekanzler Sigmar Gabriel gestoppt worden.
Es hat mich sehr gefreut, die Friedensnobelpreisträgerin und Vorsitzende der burmesischen National League for Democracy, Aung San Suu Kyi, am 11. April im Rahmen eines gemeinsamen Mittagessens treffen zu können. Zuvor war ihr im Willy-Brandt-Haus feierlich der Internationale Willy-Brandt-Preis 2014 verliehen worden. Aung San Suu Kyi hat jahrelang gewaltlos für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte und gegen die unterdrückende Militärdiktatur in Birma, heute Myanmar, gekämpft. In kleiner Runde hatte ich die Gelegenheit mit ihr persönlich über die Demokratisierung Myanmars zu sprechen.
Und natürlich war ich in den letzten Wochen auch wieder in meinem Wahlkreis viel unterwegs. Ab Seite 7 in diesem Newsletter gibt es Informationen zu meinen Aktivitäten im Bezirk Eimsbüttel und zu anstehenden Terminen (Seite 9).
Ich wünsche allen erholsame und vor allem friedliche Osterfeiertage!
Herzlichst
Niels Annen
Mit der europarechtskonformen Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat das Bundeskabinett eines der wichtigsten Projekte in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Die Einigung sieht Ausbaukorridore für die erneuerbaren Energien vor. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Daneben soll die Kostendynamik durch zwei Instrumente deutlich gedämpft werden: Zum einen soll sich die Förderung auf die kostengünstigsten Energieträger Onshore-Wind und Photovoltaik konzentrieren. Und zum anderen werden bestehende Überförderungen abgebaut. Ehrlicherweise muss man jedoch sagen, dass der Strom für Privathaushalte durch die Maßnahmen nicht billiger wird.
Gleichwohl können wir aber aus Sicht der norddeutschen Länder mit dem Ergebnis für den Ausbau der Onshore- und Offshore-Windenergie im Großen und Ganzen zufrieden sein.
Besonders umstritten war der Umgang mit der sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelung“. Durch diese unter Rot-Grün eingeführte Regelung wurden besonders energieintensive Unternehmen, die im internationalen oder intermodalen Wettbewerb stehen, von der EEG-Umlage (teil-)befreit. Diese sinnvolle Regelung wurde jedoch unter der schwarz-gelben Bundesregierung massiv ausgeweitet, so dass zuletzt rund 2100 Unternehmen in den Genuss der Erleichterungen gekommen sind. Die Entlastung betrug zuletzt mehr als 5 Milliarden Euro jährlich, die von den nicht befreiten Unternehmen und Privathaushalten ausgeglichen werden mussten.
Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Es drohten für die betroffenen Unternehmen milliardenschwere Rückzahlungen. Zahlreiche Unternehmen hätte diese Rückzahlungen nicht bezahlen können; Arbeitsplatzverluste wären die Folgen gewesen.
Durch die Einigung mit der EU-Kommission werden in Zukunft deutlich weniger Unternehmen von der EEG-Umlage befreit sein. Gleichzeitig sollte es durch die Einigung auch gelingen, die drohenden Rückzahlungsforderungen abzuwenden. Die Details zur konkreten Ausgestaltung zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ sind jedoch durch die Einigung in letzter Sekunde noch nicht im Gesetzentwurf zur EEG-Novelle enthalten. Auf Grundlage der nun vorliegenden Leitlinien wird noch Ende April ein eigenständiger Gesetzentwurf zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ ins Kabinett eingebracht werden.
Dass verschiedene Seiten bereits Verfassungsklage gegen die EEG-Novelle angekündigt haben, halte ich für unglücklich. Ich hoffe, dass sich Bund und Länder im weiteren parlamentarischen Verfahren einigen und die Novelle des EEGs wie geplant zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten kann, damit die Planungssicherheit für alle Beteiligten sichergestellt ist.
In keinem Land der Welt ist die Frage nach einem atomaren Endlager abschließend gelöst. Nach Jahren der Proteste gegen ein Endlager am Standort Gorleben und einem Bundestags-Untersuchungsausschuss zu Gorleben haben sich Bund und Länder in der letzten Wahlperiode auf das Standortauswahlgesetz geeinigt. Zentraler Bestandteil des Standortauswahlgesetzes ist eine Kommission bestehend aus acht Wissenschaftlern und acht Vertretern gesellschaftlicher Gruppen (Gewerkschaften, Wirtschaft, Kirchen und Umweltschutzverbände), die in den nächsten zwei Jahren Kriterien und einen gesellschaftlichen Konsens in der Frage der sicheren Lagerung radioaktiver Abfälle finden sollen. Daneben sind in der Kommission Politiker und Politikerinnen aus Bund und Länder vertreten, die jedoch bewusst über kein Stimmrecht verfügen. Den alternierenden Vorsitz der Kommission übernehmen die beiden ehemaligen parlamentarischen Staatssekretäre des Umweltministeriums, Ursula Heinen-Essen (CDU) und der Vorsitzende der Naturfreunde Michael Müller (SPD).
Weiterführende Informationen können hier aufgerufen werden.
Für mich ist es selbstverständlich, dass die jeweilige Minderheit im Bundestag ihren Standpunkt jederzeit in den Willensbildungsprozess des Parlaments einbringen können muss. Gerade in Zeiten der Großen Koalition sind die Minderheitenrechte von besonderer Bedeutung. Mit der Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat die Große Koalition die Minderheitenrechte der Opposition gesichert und gestärkt. Bisher waren 25 Prozent der Abgeordneten nötig, um Untersuchungsausschüsse, Enquetekommissionen oder Sondersitzungen einzuberufen. Die von CDU/CSU, SPD und Grünen getragene Einigung sieht nun für die 18. Legislaturperiode vor, das notwendige Quorum auf 120 Abgeordnete ohne Bindung an die Opposition herabzusetzen. Grüne und Linke verfügen zusammen über 127 Abgeordnete. Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke haben sich enthalten.
Erstmalig kommen diese Neuregelungen bei einem Untersuchungsausschuss zu den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy zur Anwendung. Der Ausschuss soll in vier bis sechs Sitzungen den Umgang von Bundeskriminalamt und Bundesregierung mit den Vorwürfen untersuchen.
Weiterführende Informationen können hier aufgerufen werden.
Im Koalitionsvertrag hat die SPD die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts durchgesetzt, um es an gesellschaftliche Realitäten und Notwendigkeiten anzupassen. Leider ist es wahr, dass wir nicht alle Erwartungen erfüllen konnten. Gleichwohl haben wir die konkrete Lebenssituation vieler junger Menschen verbessert. Wir haben es geschafft, dass die Optionspflicht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder in Zukunft entfällt. Wer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, darf künftig die deutsche wie auch die Staatsangehörigkeit seiner Eltern behalten.
Angesichts der starken Widerstände in der Union ist es ein großer Erfolg, dass der Justiz- und der Innenminister sich auf einen vernünftigen und praktikablen Kompromissvorschlag geeinigt haben. Die vereinbarte Beweislastumkehr vermeidet unnötige bürokratische Hürden für die betroffenen Jugendlichen. Es darf nicht sein, dass junge Menschen gezwungen sind, sich gegen die Wurzeln ihrer Familien zu entscheiden.
Die Koalition hat für das Jahr 2014 einen Bundeshaushalt von 298,5 Milliarden Euro veranschlagt. Für das nächste Jahr sind keine neuen Schulden geplant. Damit die Bundesrepublik auch zukünftig wirtschaftlich erfolgreich sein kann, soll die Innovationskraft gestärkt und besonders in vier Bereiche investiert werden: Bildung und Forschung, die Verkehrsinfrastruktur, die Energieversorgung sowie in die Digitalisierung.
In meiner Rede zum Haushalt des Auswärtigen Amtes habe ich aber betont, dass insbesondere im Bereich der Krisenprävention noch mehr getan werden kann und muss.
Meine Rede in der Plenardebatte zum Haushalt des Auswärtigen Amtes findet man hier.
In der vergangenen Woche hat sich die „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ konstituiert und zum ersten Mal getagt. Hinter diesem zugegebenermaßen technokratischen Namen verbirgt sich eine wichtige und für dieses Parlament zentrale Debatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil aus dem Jahre 1994 festgestellt, dass grundsätzlich jeder bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Ausland der Zustimmung des Deutschen Bundestages bedarf. Die Karlsruher Richter haben damit die Bundeswehr als Parlamentsarmee definiert. In seinem Lissabon-Urteil aus dem Jahre 2009 hat Karlsruhe die Parlamentsbeteiligung nochmals so gestärkt, dass sie heute ein unumstößlicher Teil unserer Verfassungsidentität ist.
Mit der Verabschiedung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes im Jahr 2005 hat der Bundestag Form und Ausmaß der parlamentarischen Mitwirkung festgelegt. Dieses Gesetz hat sich bewährt und die Bedeutung des Deutschen Bundestags in der Außen- und Sicherheitspolitik erweitert.
Diese Beteiligungsrechte gilt es angesichts sich teils verändernder Rahmenbedingungen durch die militärische Einbindung Deutschlands in der NATO und der EU zu überprüfen und zu sichern. Aus politischen und ökonomischen Gründen werden in Zukunft mehr militärische Fähigkeiten zusammengelegt werden. Schon heute wirken deutsche Soldaten verstärkt in integrierten Strukturen und Stäben auf NATO- und EU-Ebene mit. Diese Arbeit und Aufgabenteilung muss auch zukünftig mit dem Parlamentsvorbehalt vereinbar sein.
Aufgabe der Kommission, deren Mitglied ich bin, ist es folgerichtig, den Handlungsbedarf zu einer Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes zu ermitteln. Sie soll binnen Jahresfrist prüfen, wie auf dem Weg fortschreitender Bündnisintegration und trotz Auffächerung von Aufgaben die Parlamentsrechte gesichert werden können. Darauf aufbauend sollen Handlungsoptionen formuliert werden.
Leider verweigern die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE ihre Mitarbeit in der Kommission. Entgegen anderslautender Behauptungen aus den Reihen der Opposition geht es um die Sicherung, nicht um die Aushöhlung der Parlamentsrechte. Die Tür für eine gemeinsame Arbeit in der Kommission bleibt jederzeit offen.
Meine Rede in der Plenardebatte zur Einsetzung der Kommission findet man hier.
Am 4. April hat der Deutsche Bundestag des Völkermordes in Ruanda vor zwanzig Jahren gedacht. Der Gedenktag erinnert uns an das Versagen der internationalen Gemeinschaft und somit auch der deutschen Politik, dem Morden in Ruanda ein Ende zu bereiten. Bei Nachrichten über massive Menschenrechtsverletzungen stellen wir uns in Deutschland seitdem die Frage, ob unsere Antwort angemessen ist. Der Maßstab hierfür ist häufig Ruanda; in gewisser Weise ist Ruanda somit zum Synonym für Menschheitsverbrechen geworden. Wir müssen uns auch die Frage stellen, ob wir aus diesem gemeinschaftlichen Versagen die notwendigen und richtigen Lehren gezogen haben. Gerade auf die aktuellen Krisen in Mali, in der Zentralafrikanischen Republik und im Südsudan gilt es für deutsche Außenpolitik angemessen zu reagieren. (Meine Rede hierzu.)
In meiner Funktion als außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion beschäftigen mich seit langem auch der Bürgerkrieg und die Lage der Menschen in Syrien. Vor diesem Hintergrund bin ich Ende März nach Genf gereist und habe mich dort beim Internationalen Komitee des Roten Kreuzes sowie UN-Menschenrechtsrat über die Lage der Menschen in Syrien informiert. Zudem bin ich unmittelbar nach Abschluss der Haushaltsberatungen nach Jordanien und in den Libanon gereist, um mir vor Ort selbst ein Bild über die Auswirkungen des Bürgerkriegs zu machen.
Der Wille zum verantwortungsvollen Engagement der neuen deutschen Außenpolitik spiegelt sich in den Beschlüssen des Bundestags der letzten zwei Sitzungswochen wider. Es wurde entschieden, dass sich die Bundeswehr an dem maritimen Begleitschutz eines US-Schiffs beteiligen wird, auf dem syrisches Giftgas unschädlich gemacht werden soll. Ich begrüße es sehr, dass auch einige Abgeordnete der Linkspartei für den Einsatz stimmten.
Den Antrag zur verlängerten Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Ausbildungsmission „EU Training Mission Somalia“ (EUTM) in Somalia sowie den Antrag zur Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Militärmission in Zentralafrika (EUFOR RCA) hat der Bundestag ebenfalls abschließend beraten und beschlossen.
An dieser Stelle möchte ich zunächst die Gelegenheit nutzen und auf die am 25. Mai anstehenden Europa- und Bezirkswahlen hinweisen.
Die SPD hat mit Martin Schulz einen hervorragenden gesamteuropäischen Spitzenkandidaten aufgestellt, mit dem wir die Möglichkeit haben, Europa voranzubringen und den notwendigen Richtungswechsel herbei zu führen.
Wo es mir möglich ist, werde ich ihn wie auch unseren Hamburger Europa-Abgeordneten und Kandidaten Knut Fleckenstein in den kommenden Wochen unterstützen.
Und natürlich liegt mir auch am Herzen, für eine starke Wahlbeteiligung bei den Bezirksversammlungswahlen zu werben und mit unseren engagierten SPD-Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort bei Infoständen und Veranstaltungen Wahlkampf zu machen.
Unser Eimsbütteler Bezirk wird von aktiven Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern geprägt, die mit ihrem Einsatz dafür sorgen, dass es in den Stadtteilen vorangeht.
Daher meine Bitte an die Bürgerinnen und Bürger in den acht bezirklichen Wahlkreisen: Eimsbüttel-Nord (Wahlkreis 1), Eimsbüttel-Süd / Hoheluft-West (Wahlkreis 2), Rotherbaum / Harvestehude (Wahlkreis 3), Lokstedt (Wahlkreis 4), Niendorf (Wahlkreis 5), Schnelsen (Wahlkreis 6), Eidelstedt (Wahlkreis 7) und Stellingen (Wahlkreis 8): Gehen Sie zur Wahl und nutzen Sie Ihre Stimmen!
Wo Sie mich im Wahlkampf treffen können, erfahren Sie am Ende des Newsletters.
Ende März konnte ich 50 Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis in Berlin begrüßen, die meiner Einladung gefolgt waren und an einer zweitägigen Fahrt des Bundespresseamtes (BPA) teilnahmen. Bei unserem Gespräch konnten wir uns intensiv über die „Krim-Krise“, den syrischen Bürgerkrieg und das Schicksal der Flüchtlinge austauschen.
Neben dem Besuch des Deutschen Bundestages standen eine Führung und Diskussion im Willy-Brandt-Haus, eine Stadtrundfahrt sowie Besuche in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und im Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf dem Programm.
Am 27. März fand der bundesweite Girls‘ Day statt. Nach wie vor ist es so, dass junge Frauen sich bei ihrer Berufswahl vorwiegend für typische „Frauenberufe“ entscheiden und somit nicht all ihre Potentiale nutzen. Viele Chancen des Berufslebens bleiben ihnen so versperrt.
Auch in der Politik sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert Deshalb hat sich auch die SPD-Bundestagsfraktion wieder am Girls‘ Day beteiligt. Im Rahmen eines Planspiels lernten 70 Mädchen aus ganz Deutschland beispielsweise den Weg durch die Gesetzgebung kennen. Auch ich habe ein Mädchen aus meinem Wahlkreis nach Berlin eingeladen: Luca Friedrichs aus Stellingen. Der Girls‘ Day ist eine tolle Aktion, an der ich mich gerne beteiligt habe.
Am darauffolgenden Tag, dem 28. März, war ich wieder in meinem Wahlkreis unterwegs und habe unter anderem die Freie Evangelische Gemeinde (FEG) in Lokstedt besucht und war hier zum Gespräch mit dem neuen Pastor, Uwe Klüter, verabredet.
Die Gemeinde hat gerade das 20-jährige Bestehen ihres Gemeindehauses in der Emil-Andresen-Straße 34 gefeiert. Nach einer Besichtigung des Gemeindehauses ging es in dem Gespräch u. a. um die Arbeit und die Entwicklung der Gemeinde sowie die Vernetzung im Stadtteil.
So war die Gemeinde jüngst Ausrichter der ersten lokalen Bildungskonferenz in Lokstedt und ist mit anderen Einrichtungen im Stadtteil im engen Austausch.
Auch die Frage, welche Unterstützung wir für die im Stadtteil untergebrachten Flüchtlinge und Wohnungslosen leisten können, spielte eine große Rolle.
Verkehrs-Senator Frank Horch und Hochbahn-Chef Günter Elste haben am 9. April die Senatspläne zum Ausbau des U-Bahnnetzes in Hamburg vorgestellt, die seitdem intensiv in der Stadt diskutiert werden. Ab 2020 soll eine neue U-Bahn-Linie 5 Bramfeld und Osdorf verbinden. Über den genauen Verlauf muss noch entschieden werden; eine Variante wäre die Strecke entlang des aktuellen Metrobusses 5 über die Universität, Hoheluft und Lokstedt – also durch den Wahlkreis Eimsbüttel.
Daneben sollen auch die bereits bestehenden U-Bahn-Linien weiter ausgebaut werden. Besonders erfreulich für unseren Bezirk ist die Ankündigung, dass die Universität einen eigenen U-Bahn-Anschluss der Linie U 1 erhalten soll.
Jedes Jahr wird in Schnelsen-Burgwedel an die in den letzten Kriegstagen grausam ermordeten zwanzig jüdischen Kinder vom Bullenhuser Damm erinnert. Schülerinnen und Schüler richten jährlich auf dem Roman-Zeller-Platz eine Gedenkfeier aus.
Das Gedenken an die Kinder ist untrennbar mit dem Namen des Journalisten Günther Schwarberg verbunden, der bis zu seinem Tod im Jahr 2008 unermüdlich daran gearbeitet hat, dieses Verbrechen zu recherchieren, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und weltweit nach den Familien der Toten zu suchen.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel und ein engagierter Kreis örtlicher Akteure hatte sich darum bemüht, einen würdigen Erinnerungsort für Günther Schwarberg in Schnelsen-Burgwedel zu finden.
Am Gründonnerstag, dem 17. April, fand nun die offizielle Einweihung des Günther-Schwarberg-Weges und der Gedenktafel in Schnelsen-Burgwedel statt, an der ich gerne teilgenommen habe.
Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke, der Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Dr. Detlef Garbe, und auch die Witwe Günter Schwarbergs, Barbara Hüsing, hielten eindrucksvolle Gedenkansprachen.
Am 28. März habe ich wieder meine monatliche Sprechstunde abgehalten.
Die nächsten öffentlichen Bürger-Sprechstunden finden am 22. April und am 27. Mai, jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr, in meinem Wahlkreisbüro, Helene-Lange-Str. 1, statt. Zur besseren Vorbereitung wäre ich allen Besuchern dankbar, wenn sie sich vorher kurz anmelden würden. (040 – 41 44 99 11)
Für Kurzentschlossene: Kommenden Freitag, den 25. April, findet eine Tagesfahrt mit mir nach Berlin statt. Abfahrt ist um 7 Uhr vom ZOB. Vorgesehen sind Besuche im Bundestag, ein Informationsvortrag sowie eine Stadtrundfahrt. Die Reise kostet 40,- Euro pro Person (inkl. Mittagessen). Einige Restplätze sind noch frei.
Anmeldungen ab Dienstag unter: 41 44 99 11 oder niels.annen.ma02@bundestag.de
Solidarität in Europa - Ausstellung und anschließende Diskussionsveranstaltung (ab 18 Uhr) zur Europawahl
Montag, den 28. April, ab 16.00 Uhr, Kreishaus der SPD Eimsbüttel, Helene-Lange-Str. 1, 20144 Hamburg
Transatlantische Erwartungen an TTIP - Wohlstandswachstum oder Risiko für Arbeit und Umwelt?
Montag, den 12. Mai, 19.00 – 21.00 Uhr, Amerikazentrum, Am Sandtorkai 48 (Hafen-City), 20457 Hamburg
Weitere Diskussionsteilnehmer: Dr. Daniel Hamilton (Direktor des „Center for Transatlantic Relations“ der Johns Hopkins University, USA), Katja Karger (DGB- Vorsitzende Hamburg)
Moderation: Pia Bungarten (Friedrich-Ebert-Stiftung Washington)
Anmeldungen unter: hamburg@fes.de
Veranstaltung zur Situation in der Ukraine mit Knut Fleckenstein (Mitglied des Europäischen Parlaments)
Mittwoch, den 14. Mai, 19.30 Uhr, Kursana Residenz Hamburg, Ernst-Mittelbach-Ring 47
Samstag, 3. Mai: ab 10:30 Uhr in Lokstedt und ab 12 Uhr beim SPD-Stand auf dem Osterstrassenfest
Samstag, 10. Mai: ab 10 Uhr in Niendorf (Tibarg) und ab 11.30 Uhr in Harvestehude / Rotherbaum (Grindelhof)
Samstag, 17. Mai: ab 10:30 Uhr beim Wochenmarkt Grundstrasse und ab 12 Uhr in Stellingen
Samstag, 24. Mai: ab 10 Uhr in Schnelsen (Frohmestr.), ab 11 Uhr in Eidelstedt (Eidelstedt-Center) und ab 12 Uhr am Fanny-Mendelssohn-Platz