SPD

Meine Einkünfte

 

Monatliche Bezüge als Mitglied des Deutschen Bundestags

Abgeordnetenentschädigung

Für mein Bundestagsmandat erhalte ich eine in Steuerklasse 1 voll zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (Diät). Aufgrund meiner Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird meine Abgeordnetenentschädigung um bis zu 50 Prozent gekürzt, höchstens jedoch in Höhe von 30 Prozent meiner Amtsbezüge als Parlamentarischer Staatssekretär. Meine Abgeordnetenentschädigung beträgt aktuell 6.887,52 Euro brutto inklusive des Zuschusses zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.

Die Abgeordnetenentschädigung entspricht der Höhe der Besoldung einiger Bundesrichter und Bürgermeister. Der Betrag wird jährlich anhand des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes angepasst. Wir Abgeordnete haben somit keinen Einfluss auf die Berechnung der Erhöhung.

Neben meinem Bundestagsmandat und meinem Amt als Parlamentarischer Staatssekretär übe ich keine weiteren entgeltlichen Tätigkeiten aus. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstige Sonderleistungen erhalte ich nicht.

Steuerfreie Kostenpauschale

Zur Deckung der Kosten, die Abgeordneten durch ihre Tätigkeit sowohl in Berlin und als auch im Wahlkreis entstehen, erhalten wir zusätzlich eine steuerfreie Kostenpauschale. Da ich als Parlamentarischer Staatssekretär einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekomme, den ich auch für mandatsbezogene Zwecke nutze (nach § 12 Abs. 6 Abgeordnetengesetz), wird die Kostenpauschale um 25 Prozent gekürzt. Aktuell beläuft sich meine steuerfreie Kostenpauschale auf 3.544,11 Euro.

Die Kostenpauschale gehört nicht zum Einkommen von Abgeordneten. Sie dient zur Erledigung der Aufgaben der Abgeordneten und wird für Aufwendungen im Zusammenhang mit meinem Mandat gezahlt. Ich bezahle davon die Miete für mein Wahlkreisbüro in Hamburg-Eimsbüttel, Porto, Zeitungen, Fachpublikationen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Sachkosten sowie die Miete und Steuer meiner Zweitwohnung in Berlin-Kreuzberg. Da die Kostenpauschale einen Aufwendungsersatz darstellt, ist sie steuerfrei.

Durch diese Kostenpauschale entfallen der Verwaltungsaufwand für die Einzelabrechnung aller Posten und sämtliche Kosten für die Kontrolle der Ausgaben. Die Pauschale führt steuerrechtlich dazu, dass Abgeordnete keinerlei Ausgaben wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben für die Bundestagstätigkeit steuermindernd gelten machen können. Reicht die Pauschale nicht für alle anfallenden Ausgaben aus, tragen die Abgeordneten die Mehrkosten selbst. Auch diese zusätzlichen Kosten können steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Vom Bundestag erstattete Ausgaben

Für Büromaterial, Software, Hardware, technische Ausstattung, Mobiltelefon, Telefon- und Faxkosten, Briefpapier, Visitenkarten etc. stehen jeder/jedem Abgeordneten jeweils bis zu 12.000 Euro im Jahr, also umgerechnet 1.000 Euro monatlich zu. Die Büroausstattung wird bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag direkt bezahlt. Zusätzliche Ausgaben müssen aus der Kostenpauschale beglichen werden.

Da ich meine Mandatstätigkeit nicht ohne die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigen könnte, gibt es eine Mitarbeiterpauschale in Höhe von 23.205 Euro (Arbeitnehmerbrutto, also zuzüglich Sozialabgaben). Diese wird nicht an die Abgeordneten direkt ausgezahlt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird ihr Gehalt direkt von der Bundestagsverwaltung überwiesen. Mit mir verwandte, verheiratete oder verschwägerte Personen darf ich selbstverständlich nicht einstellen.

Derzeit beschäftige ich in Berlin einen Büroleiter/wissenschaftlichen Mitarbeiter in Vollzeit, eine Sachbearbeiterin in Vollzeit und einen studentischen Mitarbeiter in Teilzeit. In Hamburg arbeiten in meinem Büro derzeit ein Büroleiter in Teilzeit, eine Sachbearbeiterin in Vollzeit, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in Teilzeit und eine studentische Mitarbeiterin in Teilzeit.

Reisekosten, die mit der Mandatsausübung im Zusammenhang stehen, werden auf Antrag vom Bundestag oder in einigen Fällen von der Fraktion übernommen. Eine Ausnahme sind Fahrtkosten innerhalb des Wahlkreises; diese müssen über die Kostenpauschale bezahlt werden. Als Abgeordneter erhalte ich eine Freifahrkarte der Deutschen Bahn (Bahncard 100). Auch mandatsbezogene Inlandsflüge können erstattet werden.

Weitergehende Informationen zum Thema Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und Amtsausstattung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages finden Sie hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten

Monatliche Bezüge als parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Seit dem 8. Dezember 2021 bin ich Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre erhalten Amtsbezüge, die anteilig auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet werden.

Als Parlamentarischer Staatssekretär erhalte ich monatlich derzeit Amtsbezüge in Höhe von insgesamt 12.853,91 Euro brutto.

 

Alle obenstehenden Angaben beziehen sich auf den Stand 01. Januar 2023.