Ich freue mich, dass die Fraktionsspitzen von Union und SPD es endlich geschafft haben, sich auf feste Regeln für Politikerwechsel in die Wirtschaft zu einigen. Für ausscheidende Regierungsmitglieder soll künftig eine Karenzzeit von zwölf, in Sonderfällen von 18 Monaten gelten.
Ziel dieser Übergangszeit ist es, möglichen problematischen Interessenverflechtungen und der Beeinflussung von Amtshandlungen durch die Interessen des neuen Arbeitgebers vorzubeugen. Ausscheidende Spitzenpolitiker einer Regierung sollen zukünftig nicht als Türöffner und Lobbyisten engagiert werden, weil sie über wertvolle Kontakte und Insiderinformationen verfügen, die weit über ihr Fachgebiet hinausgehen können.
Eine Karenzzeitregelung ist korruptionsvorbeugend und wirkt Machtungleichgewichten entgegen. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits zu Beginn des Jahres eine klare Regelung für den Wechsel von Politikerinnen und Politikern in die Wirtschaft gefordert, um möglichen Interessenskollisionen von Anfang an einen Riegel vorzuschieben.
Mit unserem Koalitionspartner haben wir uns nun auf eine Regelung verständigt, die sich an den Vorgaben für die Europäische Kommission orientiert: Künftig müssen Minister und Parlamentarische Staatssekretäre unverzüglich anzeigen, wenn sie eine Tätigkeit außerhalb des Parlaments oder des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen. Die Bundesregierung wird dann jeweils im Einzelfall entscheiden, ob eine Karenzzeit einzuhalten ist. Ihre Entscheidung wird sie auf Grundlage des Vorschlags eines beratenden Gremiums aus unabhängigen Persönlichkeiten treffen. Dieses Expertengremium soll mit Personen besetzt werden, die über hohe Reputation und viel Erfahrung verfügen, etwa ehemalige Bundesverfassungsrichter.
Wenn bei Berücksichtigung aller Umstände keine Interessenskonflikte drohen, kann auf eine Karenzzeit verzichtet werden. In allen anderen Fällen gilt eine Karenzzeit, deren Dauer in der Regel bis zu zwölf Monate und in besonderen Fällen bis zu 18 Monate betragen kann.
Der Deutsche Bundestag soll noch in diesem Jahr in 1. Lesung über ein entsprechendes Gesetz beraten.