Am 9. Oktober hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Koalitionspläne für eine umfassende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beraten. Diese sehen vor, dass der Bund bereits ab dem kommenden Jahr die Kosten für das BAföG vollständig übernimmt. So würden die Länder jährlich um 1,17 Milliarden Euro entlastet. Diese freiwerdenden Mittel können wiederum in Bildung investiert werden.
Mit der geplanten 25. BAföG-Reform wird die staatliche Ausbildungsförderung endlich an die Lebenswirklichkeit der Auszubildenden angepasst und substantiell gestärkt: Durch eine Erhöhung der Freibeträge, Bedarfssätze und Sozialpauschalen sollen ab 2016 die Leistungen spürbar verbessert werden. Gleichzeitig soll der Kreis der BAföG-Berechtigten um weitere 110.000 Auszubildende und Studierende erweitert werden. Vorgesehen ist die Finanzierung dieser umfassenden Reform durch eine Steigerung der Ausgaben für Ausbildungsförderung um jährlich rund 825 Millionen Euro, davon allein 500 Millionen Euro im Bundeshaushalt und weitere 325 Millionen Euro über KfW-Darlehen.
Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Verbesserungen vor:
• Anhebung der Bedarfssätze um 7 Prozent und des Wohnzuschlags von 224 auf 250 Euro
• Anhebung der Einkommensfreibeträge auf ebenfalls 7 Prozent und der Hinzuverdienstgrenze von 400 auf 450 Euro
• Anhebung des Vermögensfreibetrages von 5.200 auf 7.500 Euro
• Anhebung und Vereinheitlichung des Kinderbetreuungszuschlags auf 130 Euro pro Kind
• Schließung ungewollter Förderungslücken zwischen Bachelor und Master durch die Verlängerung der Förderzeiträume
• Stärkung von Mobilität und Internationalität durch die Ausweitung der Förderungsberechtigung auf Ausbildungen im Ausland sowie BAföG-Anspruch für Auszubildende und Studierende aus dem Ausland
• Entbürokratisierung und Verfahrenserleichterung durch Rechtsanspruch auf elektronische Antragsstellung
• Bessere Bedarfsdeckung bei langwieriger Antragsbearbeitung für Erstanträge durch Anhebung der Abschlagszahlungen auf bis zu 80 Prozent des voraussichtlich zustehenden Bedarfs
Die auf die erste Lesung folgende Sachverständigenanhörung am 15. Oktober zu den Koalitionsplänen hat bestätigt, dass der Gesetzentwurf in die richtige Richtung geht und für Auszubildende und Studierende spürbare Verbesserungen bringen wird. Die praxisorientierten Anregungen der Experten für weitere Änderungen wird die SPD-Bundestagsfraktion nun konstruktiv auswerten.
Den Gesetzentwurf finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/026/1802663.pdf