SPD

Elterngeld Plus: Ein weiterer Schritt in Richtung Familienarbeitszeit

14.11.2014

Am 7. November hat der Deutsche Bundestag der Einführung des Elterngeldes Plus zugestimmt und damit die Möglichkeiten für junge Eltern erweitert, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Die Neuregelung greift für alle Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Mütter und Väter können sich künftig für eine der beiden Elterngeld-Varianten entscheiden oder sie kombinieren. Sie erhalten dadurch mehr Wahlfreiheit. Alleinerziehende können das neue Elterngeld Plus im gleichen Maße nutzen wie Elternpaare.

Die SPD hat sich für das Elterngeld Plus stark gemacht, um Müttern und Vätern gleichermaßen einen schnellen Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern, in dem Teilzeitbeschäftigte beim Elterngeld nicht länger benachteiligt werden. Zudem werden Eltern durch den neuen Partnerschaftsbonus motiviert, die Erziehungsarbeit ohne allzu große Einkommenseinbußen zu teilen. Damit leistet das Elterngeld Plus auch einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Folgende Neuerungen wurden im Detail beschlossen:


  • Länger Elterngeld bei Teilzeit: Das bisherige Elterngeld kann weiterhin maximal 14 Monate bezogen werden. Mit der zusätzlichen Einführung des Elterngeldes Plus können Eltern zukünftig die Auszahlung über einen doppelt so langen Zeitraum strecken, wenn sie in Teilzeit arbeiten. Dabei wird ihr Teilzeitlohn künftig die Gesamtsumme des ausgezahlten Elterngeldes nicht mehr mindern.

  • Partnerschaftsbonus: Eltern, die sich die Kindererziehung und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen möchten und ihre Arbeitszeit vier Monate lang gemeinsam auf 25 bis 30 Stunden wöchentlich reduzieren, können das neue Elterngeld Plus mit einem so genannten Partnerschaftsbonus kombinieren. Jedes Elternteil erhält dann nochmals vier Partnerschaftsbonusmonate zusätzlich.

  • Entlastung für Alleinerziehende: Alleinerziehende können das neue Elterngeld Plus im gleichen Maße nutzen wie Elternpaare. Dabei stehen die Partnermonate nicht nur Müttern und Vätern zu, die ein alleiniges Sorgerecht haben, sondern auch alleinerziehenden Elternteilen mit gemeinsamem Sorgerecht. Im Familienausschuss hatte sich die SPD-Bundestagsfraktion für diese Abänderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung stark gemacht.

  • Flexiblere Elternzeit: Auch die Elternzeit können Eltern durch das neue Gesetz flexibler gestalten – unabhängig von der Wahl der Elterngeld-Variante. Mütter und Väter können nicht nur wie bisher bis zum 3. Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben nehmen, sondern auch zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes eine flexible Elternzeit von bis zu 24 Monaten beantragen. Diese 24 Monate können dann in drei statt wie bisher in zwei Abschnitte aufgeteilt werden.

  • Planungssicherheit für Eltern und Arbeitgeber: Dank des Änderungsantrags des Familienausschusses gilt die von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer gewünschte Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit in der Elternzeit als akzeptiert, wenn der Arbeitgeber die Anträge dazu nicht innerhalb bestimmter Fristen ablehnt.


Mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Elterngeld Plus wurde ein weiterer Schritt in Richtung Familienarbeitszeit gemacht.

In einem Faltblatt informiert die SPD-Bundestagsfraktion über das neue Elterngeld Plus.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.