In meinem Newsletter vom 23. Oktober hatte ich bereits über die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) berichtet. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag nun in zweiter und dritter Lesung über den Entwurf beraten und eine der umfassendsten Reformen in der Geschichte des BAföG beschlossen.
Bereits ab dem 1. Januar 2015 übernimmt der Bund vollständig die Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,2 Mrd. Euro jährlich entlastet und können ihrerseits zusätzliche Mittel in Hochschulen und Schulen investieren. Mit einer Erhöhung der Freibeträge, Bedarfssätze und Sozialpauschalen werden sich ab 2016 die Leistungen spürbar verbessern. Gleichzeitig werden weitere 110.000 Schüler und Studierende in den Kreis der BAföG-Berechtigten aufgenommen.
Zudem erfolgt eine grundlegende Modernisierung des BAföG durch Anpassungen an neue Studienstrukturen und zunehmende Internationalität, durch die Anhebung und Vereinheitlichung des Kinderbetreuungszuschlags sowie durch weitere Entbürokratisierung. Damit wird den Empfehlungen des BAföG-Berichts der Bundesregierung von 2014 gefolgt, der sich auf die Jahre 2010 bis 2012 bezieht.
Nach wie vor entscheidet in Deutschland die soziale Herkunft über die Bildungschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich deshalb mit Erfolg dafür eingesetzt, die Leistungen nach dem BAföG substantiell zu verbessern. Nach den großen BAföG-Reformen in den Jahren 2001 und 2008 zeigt sich erneut: Die SPD-Bundestagsfraktion bleibt auch in der Großen Koalition die treibende Kraft bei der Fortentwicklung des BAföG.
In einem Faltblatt informiert die SPD-Bundestagsfraktion über die Neuerungen beim BAföG.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.