Die Hamburger Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt, Jutta Blankau hat am 6. November die Einbringungsrede für das von Hamburg initiierte Gesetz zur Änderung des Bauplanungsrechts im Deutschen Bundestag gehalten. Durch die Verabschiedung der Hamburger Bundesratsinitiative wird die Unterbringung von Flüchtlingen erheblich erleichtert. Das Gesetz ermöglicht die Errichtung von Unterkünften befristet bis Ende 2019 auch auf unbebauten Grundstücken in unmittelbarer Siedlungsnähe und als absolute Ausnahme auch in Gewerbegebieten. So soll die unzumutbare Unterbringung in Zeltstädten oder Wohncontainern verhindert werden.
Die aktuellen internationalen Konflikte zwingen viele Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz und Hilfe suchen, ist in diesem Jahr auf mehr als 200.000 angestiegen. So viele, wie seit Jahren nicht. Allein für Hamburg summiert sich die Zahl der Flüchtlinge, für die geeignete Unterbringungen geschaffen werden müssen, auf 6.200. Für 2015 ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Das bedeutet einen dringenden Bedarf an der kurzfristigen Bereitstellung von Wohnraum.
Die Unterbringung der Flüchtlinge stellt die Bundesländer und insbesondere Stadtstaaten mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt vor große Herausforderungen. Zwar gibt es viele Flächen, die sehr gut geeignet sind, jedoch aufgrund von baurechtlichen Beschränkungen bisher nicht genutzt werden konnten. Dies wird durch das neue Gesetz nun für einen begrenzten Zeitraum ermöglicht, um die große Zahl der Schutzsuchenden zeitnah angemessen unterbringen zu können.
Den Gesetzentwurf des Bundesrates finden Sie unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/027/1802752.pdf.