Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden! In den vergangenen Jahren sind die Mieten in Ballungsräumen teilweise exorbitant gestiegen. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag die so genannte Mietpreisbremse beschlossen. Im Vorfeld hatte sich die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt und dafür gesorgt, dass es keine Abstriche am bisherigen Gesetzentwurf gibt. Ein wichtiger Erfolg, da es massive Entlastungen für Millionen Mieterinnen und Mieter bedeutet.
Mit der Mietpreisbremse wird der Mietexplosion in vielen Ballungsgebieten, Groß- und Unistädten sowie in attraktiven Mittelstädten ein Ende gesetzt. Dort sind Mietsteigerungen von über 30 Prozent bei Wiedervermietungen inzwischen keine Seltenheit mehr. In Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf nun die Miete bei Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Welche Gebiete dies konkret sind, wird von den Bundesländern festgelegt. Um weiterhin Anreize für notwendige Investitionen in den Wohnungsbau zu setzen, werden Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Gerade auch für Mieter in Hamburg, wo der Unterschied zwischen den Bestandsmieten und den Preisen bei Wiedervermietungen zuletzt bei 25 Prozent lag, leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag, dass die Mieten bezahlbar bleiben. Auch bei den Maklerkosten werden Mieterinnen und Mieter nun entlastet. Künftig gilt das „Bestellerprinzip“: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen.
Weitere Informationen zur Mietpreisbremse gibt es auf der Internetseite der SPD-Bundestagsfraktion und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Zur weiteren Information finden Sie hier den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG).