Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag den „Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen“ sowie den „Entwurf eines Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes“ beschlossen. Hinter diesen Begriffen versteckt sich nichts anderes als die viel diskutierte PKW-Maut. Diese ist zwar keine Herzensangelegenheit der SPD; mit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages hat sich die SPD jedoch – unter bestimmten Voraussetzungen – mit einer solchen Maut einverstanden erklärt.
Nach Expertenanhörungen und langen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner konnte die SPD-Bundestagsfraktion grundlegende Änderungen durchsetzen:
• Gestaffelte Vignetten-Preise für im Ausland zugelassene Kfz: Damit europäische Nachbarn bei den Zeitvignetten nicht diskriminiert werden, wird es jetzt auch bei den Zeitvignetten Staffelungen nach Ökoklassen geben.
• Starker Datenschutz: Die Speicherfrist der persönlichen Daten wurde von drei Jahren auf ein Jahr reduziert.
• Evaluation der PKW-Maut: Zwei Jahre nach dem technischen Start der PKW-Maut wird das Gesetz einem umfassenden Einnahmen- und Bürokratiecheck unterzogen.
• Klares Prioritätenkonzept für die Infrastruktur-Investitionen: 65 Prozent der Investitionsmittel des Bundes werden in den Erhalt von Straßen, Schienen und Wasserwegen fließen. Mittel für neue Verbindungen werden zu 80 Prozent in Projekte überregionaler Bedeutung investiert.
• Ausdehnung der LKW-Maut: Ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur Ausdehnung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen bis Juli 2016 zu beschließen.
Das nun beschlossene Gesamtpaket erfüllt somit fünf der sechs von der SPD-Bundestagsfraktion aufgestellten Forderungen.
Zur weiteren Information finden Sie hier die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen sowie zum Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes.