Seit Frühjahr 2014 hat eine Kommission unter der Leitung des ehemaligen Verteidigungsministers Volker Rühe und des Parlamentarischen Staatssekretärs a.D. Walter Kolbow zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr beraten. Der Abschlussbericht wurde am 16. Juni an Bundestagspräsident Norbert Lammert übergeben.
In folgender Pressemitteilung informiere ich gemeinsam mit meinem Kollegen Rainer Arnold über die Ergebnisse unserer Arbeit:
Heute legt die „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ ihren Bericht vor. Im Ergebnis sieht sie im deutschen Parlamentsvorbehalt kein Hindernis für eine vertiefte europäische Kooperation. Unter dem Vorsitz von Ex-Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU) und des Parlamentarischen Staatssekretärs a.D. Walter Kolbow (SPD) ist es gelungen, die Rechte des Parlaments bei Auslandseinsätzen nicht nur zu sichern, sondern zu stärken. Dies ist vor allem ein Erfolg für die sozialdemokratische Seite.
„Die Informationsrechte bei geheimhaltungsbedürftigen Einsätzen der Spezialkräfte werden gestärkt, indem die bisherige Unterrichtungspraxis in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufgenommen werden soll. Außerdem soll der Bundestag nach Abschluss des Einsatzes über die wesentlichen Ziele und Ergebnisse unterrichtet werden.
Empfohlen wird ferner die Aufnahme einer Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und zur Vorlage eines Evaluierungsberichts nach Abschluss des Einsatzes. Auch wird die Bundesregierung aufgefordert, jährlich einen Bericht über die multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten vorzulegen, deren Verfügbarkeit gegenüber den Bündnispartnern politisch gesichert werden soll. Bei der Einrichtung neuer multilateraler Verbundfähigkeiten ist eine frühzeitige Unterrichtung des Bundestages vorgesehen. Seine konstitutive Zustimmung bleibt davon unberührt.
Um mehr Rechtssicherheit zu erzielen, sollen das Mitwirken von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Stäben und Hauptquartieren der NATO, der EU oder einer anderen Organisation gegenseitiger kollektiver Sicherheit, nicht der Zustimmung des Bundestages bedürfen. Etwas anderes gilt, wenn sie sich im Rahmen dieser Tätigkeit in einem Gebiet eines bewaffneten Konflikts befinden oder dort eingesetzte Waffen unmittelbar bedienen.
Die Kommission empfiehlt auch eine gesetzliche Klarstellung des Einsatzbegriffs, die verdeutlicht, bei welchen Einsätzen typischerweise eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung nicht zu erwarten und eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich ist.
Um die Akzeptanz des vereinfachten Verfahrens zu erhöhen, rät die Kommission, dass eine Fraktion mit dem vereinfachten Verfahren einverstanden sein kann, ohne ihm in der Sache zuzustimmen. Vorschläge, das notwendige Quorum zu erhöhen, wurden von der SPD-Seite in der Kommission abgelehnt.
Den zivilen Aufgaben und Komponenten soll verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dazu gehören humanitäre Hilfsleistungen, Maßnahmen zum Aufbau funktionierender staatlicher Strukturen und zur Verbesserung der Menschenrechtslage sowie der Einsatz von Polizeikräften, ohne die eine nachhaltige Krisenbewältigung nicht möglich ist.
Der Bericht zeigt, dass auch bei fortschreitender Bündnisintegration die Parlamentsrechte nicht nur gesichert, sondern gestärkt worden sind.“