Am 20. Juni tagte der SPD-Parteikonvent, auf dem die vielbesprochene Einführung einer Speicherung und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten beschlossen wurde. Mit dem Votum für den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich der Konvent gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form ausgesprochen. Der neue Entwurf soll nun die Balance halten zwischen den Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutz sowie den Rechten und dem Schutz von Opfern schwerer Straftaten. Es wird weniger gespeichert (z.B. kein E-Mail-Verkehr) und für wesentlich kürzere Zeit (zehn Wochen für generelle Verkehrsdaten und vier für standortbezogene Verkehrsdaten). Dabei wird nur bei den Providern gespeichert; der Zugriff durch Strafverfolger untersteht einem umfassenden Richtervorbehalt. Außerdem soll es eine Höchstspeicherfrist geben, nach der die Daten gelöscht werden müssen. Empfindliche Strafen drohen Unternehmen, die dagegen verstoßen.
Zur weiteren Information finden Sie hier den Beschluss über die Einführung einer Speicherfrist und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Einklang mit Datenschutz und Grundrechten.
Es ging an diesem Tag jedoch nicht nur um das vielbeachtete Thema Vorratsdatenspeicherung. Der Parteikonvent fasste zudem folgende Beschlüsse zu nicht weniger wichtigen Themen:
• Familien in ihrer Vielfalt stärken – Alleinerziehende besser unterstützen
• Jetzt sind wir dran – Ausbildungsoffensive und Übernahme jetzt!
• Arbeit hat ihren Wert – Lohngerechtigkeit umfassend fördern
• Lohndiskriminierung von Frauen beenden – Gesetz für Lohngerechtigkeit