In meiner aktuellen Kolumne für das IPG-Journal, die am 15. Februar erschienen ist, habe ich die Situation in der Ukraine zwei Jahre nach dem Maidan und ein Jahr nach Minsk II beleuchtet:
Die Ukraine sollte ihre Reformzusagen endlich erfüllen.
Der Ukraine-Konflikt ist aus den Schlagzeilen geraten – doch das könnte sich schnell wieder ändern. Zwei Jahre nach dem Sturz von Präsident Viktor Janukowitsch und ein Jahr nach dem zweiten Minsker Abkommen (Minsk II) ist die Zukunft der Ukraine ungewisser denn je. Weder gibt es einen vollständigen Waffenstillstand und damit Aussicht auf Überwindung der Konfrontation im Osten des Landes, noch kommt die angekündigte Reformpolitik des Landes wirklich voran. Schlimmer noch: Mehr und mehr verfestigt sich der Eindruck, dass alte Seilschaften nur durch neue ersetzt wurden, sich am Prinzip der persönlichen Bereicherung aber nichts Grundlegendes geändert hat. Mangelnder Reformwille zeigt sich in den wesentlichen Bereichen Justiz, Korruptionsbekämpfung und Verwaltungsreform. Nach wie vor bestimmen alte Netzwerke, die kein Interesse an wirklichen Veränderungen haben, das Geschehen.
Auf der Strecke bleiben die enttäuschten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, die im Winter 2013/2014 bei eisigen Temperaturen auf die Straße gegangen sind, um für ihre Ideale zu demonstrieren. Der anfänglichen Euphorie ist längst die Ernüchterung gefolgt. Zwar konnte sich die Ukraine mit Minsk II eine Atempause verschaffen und der innere und äußere Zerfall der ukrainischen Staatlichkeit im vergangenen Jahr abgewendet werden. Leider wurde diese Chance jedoch nicht genutzt, um die längst überfälligen Reformen in allen wichtigen Bereichen konsequent voranzutreiben.
Der Rücktritt von Wirtschaftsminister Aivaras Abromavičius Anfang Februar 2016 machte dies mehr als deutlich. Hinzu kommt, dass sich die Verhandlungen im Normandie-Format (Deutschland, Frankreich, Russland und die Ukraine) und in der Minsker Kontaktgruppe nur millimeterweise fortbewegen – wenn überhaupt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Osten der Ukraine zu einem weiteren „eingefrorenen Konflikt“ im postsowjetischen Raum entwickelt, steigt daher mit jedem weiteren Tag. Dies wäre zwar immer noch besser als ein Wiederaufflammen der Kämpfe mit Tausenden von Toten wie vor dem Minsker Abkommen. Jedoch wissen wir aus anderen vergleichbaren Konflikten, dass ein „eingefrorener Konflikt“ nicht nur jederzeit wieder auftauen, sondern auch eine schwere Hypothek für die weitere Entwicklung eines Landes bedeuten kann.
Abromavičius Rücktrittsbegründung liest sich wie eine Abrechnung mit dem nach wie vor fest etablierten System aus Selbstbereicherung und Nepotismus, das bis in höchste Regierungskreise hineinreicht. Nach seiner Darstellung gibt es verstärkten Druck aus dem Parlament und Teilen der Regierung gegen die Fortsetzung der Reformen. Auch gibt es Versuche, zu alten Praktiken zurückzukehren, insbesondere staatliche Unternehmen und Behörden unter Kontrolle politischer Seilschaften zu nehmen und damit deren wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Dass dabei mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Präsidentenpartei BPP, Ihor Kononenko, ein enger Vertrauter Petro Poroschenkos als einer der Hauptdrahtzieher genannt wurde, verdeutlicht den Ernst der Lage. Ungewöhnlich ist auch, dass die Botschafter der G7-Staaten Ende Dezember 2015 mit einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit gingen und ihrer Sorge über den stockenden Reformprozess Ausdruck verliehen.
Eine fortgesetzte Unterstützung der Ukraine kann es nur geben, wenn die Regierung ihren angekündigten Reform- und Erneuerungsweg weiter beschreitet. Diese klare Botschaft scheint aber weder Präsident Poroschenko noch Ministerpräsident Arsenij Jazenjuk bisher erreicht zu haben.
Dabei gibt es aus Sicht der Regierung durchaus Erfolge zu verzeichnen: Im Januar 2016 ist der wirtschaftliche Teil (DCFTA) des Assoziierungsabkommens mit der EU in Kraft getreten. Es eröffnet der Ukraine langfristig eine europäische Perspektive.
Russland reagierte auf das Inkrafttreten des DCFTA mit der Aufhebung der GUS-Handelspräferenzen und der Ausweitung des Embargos für Lebensmittel aus EU-Staaten auf die Ukraine. In den Niederlanden wird am 6. April 2016 ein nicht-bindendes Referendum über das Assoziierungsabkommen EU-Ukraine abgehalten. Das niederländische Parlament hat zwar bereits für das Assoziierungsabkommen gestimmt. Sollte aber am 6. April eine Mehrheit gegen das Abkommen stimmen, wäre es schwierig, dieses Votum zu übergehen.
Auf jeden Fall ist die ukrainische Wirtschaft einem Anpassungsdruck ausgesetzt, der die ohnehin angespannte ökonomische und soziale Lage des Landes weiter strapaziert und für viele Bürgerinnen und Bürger zu einer weiteren Einschränkung ihres bereits geringen Lebensstandards führen dürfte. In Verbindung mit den nach wie vor ungelösten Konflikten im Osten ergibt sich daraus ein enormes Potenzial an innenpolitischen Risiken, zumal die durchaus vorhandenen zivilgesellschaftlichen Strukturen die institutionelle Schwäche der politischen und staatlichen Strukturen nicht oder nur sehr beschränkt kompensieren können.
Denn auch die Umsetzung des bereits erwähnten Minsker Abkommens stagniert. Die Berichte des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte sind ernüchternd: Bei den Kämpfen in der Ostukraine gab es von Mitte April 2014 bis Mitte November 2015 bereits über 9 000 Tote. Aufgrund des Zustroms von Munition, Waffen und Kämpfern aus Russland in die von bewaffneten Gruppen kontrollierten Gebiete könne die Lage trotz der deutlichen Reduzierung von Kampfhandlungen in den letzten Monaten jederzeit wieder eskalieren. Auf beiden Seiten seien schwere Menschenrechtsverletzungen zu verzeichnen.
Die Außenminister des Normandie-Formats bekräftigten zuletzt am 13. Februar 2016 das Festhalten an den Minsker Vereinbarungen zur Beilegung des Konflikts im Donbass. Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem einen Waffenstillstand, den Abzug schwerer Waffen aus einer Pufferzone, eine Verfassungsreform zur Dezentralisierung der Ukraine, Kommunalwahlen in den Separatistengebieten sowie die Kontrolle der Ukraine über ihre Grenze zu Russland vor.
Allerdings konnte der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden. Die im September 2015 erneut vereinbarte Waffenruhe wird regelmäßig gebrochen, und beide Seiten setzen entgegen der Vereinbarung nach wie vor schwere Waffen ein. Ob und wann die Kommunalwahlen in den Separatistengebieten stattfinden können, ist zurzeit fraglich. Denn eine Voraussetzung dafür ist eine Verfassungsreform zur Dezentralisierung der Ukraine. Am 31. August 2015 nahm das ukrainische Parlament in erster Lesung ein entsprechendes verfassungsänderndes Gesetz an. Allerdings wurde die erforderliche Schlussabstimmung immer wieder vertagt, da drei der fünf Regierungsparteien gegen das umstrittene Gesetz stimmten und die endgültige Verabschiedung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erfordert.
Überwacht wird die Umsetzung der in Minsk vereinbarten Maßnahmen durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), in der Deutschland seit Januar 2016 den Vorsitz innehat. Außenminister Frank-Walter Steinmeier betonte, dass eine friedliche Lösung des Ukraine-Konflikts zu den wichtigsten Schwerpunkten des deutschen Vorsitzes gehört.
Im Dezember 2015 beschloss der Europäische Rat die Verlängerung der sektoralen Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland bis zum 31. Juli 2016. Sie beinhalten Einschränkungen beim Kapitalmarktzugang, beim Export von Technologie im Energiebereich und von Dual-use-Gütern sowie ein Waffenembargo. Der Europäische Rat hatte sich im März 2015 darauf verständigt, die Dauer der restriktiven Maßnahmen mit der vollständigen Umsetzung von Minsk II zu verknüpfen. Die Wirksamkeit der Sanktionen wurde auch von Russlands Präsident Wladimir Putin bestätigt, der am 11. Januar 2016 erklärte, dass die Sanktionen seinem Land beim Agieren auf den internationalen Finanzmärkten merklich schadeten. Allerdings sieht Russland die Verantwortung für die mangelhafte Umsetzung von Minsk II ausschließlich in Kiew.
Große Hoffnungen werden in der Ukraine derzeit an eine bevorstehende Visa-Liberalisierung durch die EU geknüpft. In ihrem Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans durch die Ukraine vom 18. Dezember 2015 erklärte die Europäische Kommission, dass die Ukraine die Bedingungen für die visafreie Einreise ukrainischer Staatsbürger in die EU erfüllt habe. Unverzichtbar seien allerdings weitere Reformen und gesetzliche Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, so Kommissionsmitglied Dimitris Avramopoulos. Die Kommission werde dem Europäischen Parlament und dem Rat noch in diesem Jahr einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der EU-Visumverordnung vorlegen. Ziel sei es, die Ukraine in die Liste der Länder aufzunehmen, deren Staatsangehörige für Aufenthalte von bis zu drei Monaten von der Visumpflicht im Schengen-Raum befreit sind. Theoretisch wäre die Visafreiheit, die keine Arbeitserlaubnis umfasst, ab Juni oder Juli 2016 möglich.
Klar ist, dass die von der Ukraine gemachten Reformzusagen im Bereich der Korruptionsbekämpfung erfüllt werden und durch die EU-Mitgliedstaaten überprüfbar sein müssen, bevor eine Aufhebung des Visa-Regimes infrage kommt. Angesichts der allgemeinen Migrationslage und der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sind grundsätzliche Bedenken hinsichtlich Visa-Liberalisierungen zum gegewärtigen Zeitpunkt nachvollziehbar.
Die Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten, der Regierung in Kiew in dieser Frage einen politischen Rabatt zu gewähren, tendiert gegen Null. Insofern hat es Präsident Poroschenko in der Hand, seine wiederholten Reformzusagen endlich zu erfüllen und damit das verloren gegangene Vertrauen seiner eigenen Bevölkerung und das der internationalen Gemeinschaft wieder zurückzugewinnen.
http://www.ipg-journal.de/kolumne/artikel/null-rabatt-1282/