Ebenfalls am 28. Januar hat der Deutsche Bundestag die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte beschlossen. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz. Hierzu gehören humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit.
Seit Beginn der multinationalen Ausbildung wurden bereits über 4.800 Sicherheitskräfte im Nord-Irak und in Deutschland ausgebildet. Im Rahmen der Intensivierung und Ausweitung der Ausbildung, u.a. auf Bereiche wie Sanitätswesen, Logistik und ABC-Abwehr, sowie zur Verstärkung des Eigenschutzes wurde die Mandatsobergrenze von 100 auf 150 Soldatinnen und Soldaten erhöht. Der Einsatz ist bis zum 31. Januar 2017 befristet.
Die Ausbildungsunterstützung erfolgt weiterhin auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der Regierung Kurdistan-Irak und findet im Rahmen und nach Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes als Teil der internationalen Anstrengung im Kampf gegen die Terrororganisation IS statt.
Zur weiteren Information finden Sie hier den Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte.