SPD

Bessere Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte

Ein wichtiger Schritt hin zur Bürgerversicherung

19.03.2019

Der Deutsche Bundestag hat am 14. März das Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bieten zukünftig mehr Sprechstunden und frühere Termine für gesetzlich Versicherte an und werden dafür besser vergütet. Terminservicestellen vermitteln rund um die Uhr an Fachärzte, Haus- und Kinderärzte. Die hausärztliche Versorgung wird gestärkt. Das ist ein wichtiger Schritt hin zur Bürgerversicherung.

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ist es mitunter mühsam, einen Arzttermin zu bekommen. Gerade in akuten Fällen müssen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oftmals länger auf einen Termin warten als Privatversicherte. Das verunsichert und frustriert die Betroffenen. Die Behandlung als Patientin oder Patient zweiter Klasse wird als zutiefst ungerecht empfunden.

Seit Jahren setzt sich die SPD deshalb für eine Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin und für die Einführung einer Bürgerversicherung ein. Allerdings stellt sich unser Koalitionspartner einer Zusammenlegung der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung beharrlich entgegen. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist der SPD aber ein wichtiger Schritt hin in Richtung Bürgerversicherung gelungen. Die Versorgung für gesetzlich Versicherte wird verbessert und die Behandlung von GKV-Mitgliedern für Ärzte finanziell attraktiver gestaltet. Außerdem wurde der GKV-Leistungskatalog erweitert und die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln verbessert.

Durch schnellere Terminvergaben und mehr offene Sprechstunden für gesetzlich Versicherte sowie durch den erweiterten GKV-Leistungskatalog wird die Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland erheblich abgebaut. Zudem werden Hausärztinnen und Hausärzte in ihrer Lotsenfunktion gestärkt. Die hausarztzentrierte Versorgung hat gerade für chronisch Kranke große Vorteile: Sie wenden sich bei Beschwerden zunächst immer an ihren Hausarzt, der bei Bedarf schnell an die richtige Fachärztin überweist. Auf diese Weise sparen sich die Patientinnen und Patienten unnötige Facharztbesuche. Und sie haben eine Vertrauensperson, die den Überblick über die gesamte Krankengeschichte behält. Mit dem nun eingeführten Bonus wollen wir einen Anreiz schaffen, damit sich mehr Versicherte in HausärztInnenverträge einschreiben. Außerdem werden die Leistungen für Patientinnen und Patienten verbesert: Durch die Möglichkeit einer Blankoverordnung für Heilmittel und den stärkeren Fokus auf die Qualität der Hilfsmittel erhalten die Patientinnen und Patienten genau die Behandlung und die Hilfsmittel, die sie aufgrund ihrer Beschwerden brauchen.

 

Was wird im Terminservice- und Versorgungsgesetz im Einzelnen geregelt?

Ausbau der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung:

Bislang vergeben diese Stellen Termine nur für Fachärztinnen und -ärzte und Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Zukünftig sind sie unter der Nummer 116 117 für die ambulante Versorgung und für Notfälle rund um die Uhr ansprechbar. Sie können die Patientinnen und Patienten dann auch bei der Suche nach dauerhaft behandelnden Haus- oder Kinderärztinnen und -ärzten unterstützen. Außerdem werden die Servicestellen auch online erreichbar sein, so dass die Terminvereinbarung unkompliziert per App stattfinden kann.

Erhöhung des Sprechstundenangebots für gesetzlich Versicherte:

Zukünftig müssen Vertragsärztinnen und -ärzte wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es nur 20 Stunden. Zudem müssen Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B. konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und HNO-Ärztinnen und -ärzte) wöchentlich fünf offene Sprechstunden anbieten

Die Behandlung von GKV-Patientinnen und -Patienten wird finanziell attraktiver:

Das Gesetz führt dafür eine Vergütung außerhalb des Budgets für Neupatientinnen und -patienten sowie für Patientinnen und Patienten in der offenen Sprechstunde ein. Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die über die Terminservicestellen kommen, werden zusätzliche Zuschläge gezahlt. Je schneller der Termin stattfindet, desto höher der Zuschlag. Dadurch wird für Ärztinnen und Ärzte die Behandlung von gesetzlich Versicherten ähnlich lukrativ wie die Behandlung privat Versicherter.

Verbesserung der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen:

Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Regionen erhalten regionale Zuschläge, und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten.

Erweiterung des GKV-Leistungskatalog:

Versicherte mit einem wesentlichen HIV-Infektionsrisiko erhalten Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP). Patientinnen und Patienten, denen aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie ein Verlust der Fruchtbarkeit droht, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung vorzunehmen.

Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen:

Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Der Zugriff auf medizinische Daten ist dann auch mittels Smartphone oder Tablet möglich.

Reform der Heilmittelversorgung:

Therapeutinnen und Therapeuten werden künftig besser bezahlt. Außerdem wurde die Möglichkeit einer Blankoverordnung geschaffen. Das bedeutet: Die Indikationsstellung und die Verordnung eines Heilmittels, wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, erfolgt wie bisher durch die Ärztinnen und Ärzte. Die behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten können dann über die konkrete Therapie sowie die Behandlungsfrequenz und die Behandlungsdauer selbständig entscheiden.

Keine Ausschreibungen mehr für Hilfsmittel:

Bei Hilfsmitteln wie Inkontinenzartikeln oder Gehhilfen muss künftig die Qualität und nicht der Preis an erster Stelle stehen. Deshalb sollen Kassen und Hilfsmittelanbieter in Zukunft Verträge schließen, in denen auch Qualitätsstandards verankert sind.

Stärkung der hausärztlichen Versorgung:

Versicherte, die sich in die medizinisch sinnvollen Hausarztverträge einschreiben, erhalten künftig einen Bonus durch die Krankenkasse. Das macht die hausärztliche Versorgung attraktiver und belohnt die teilnehmenden Versicherten.

Verbesserung des Entlassmanagements der Krankenhäuser:

Patientinnen und Patienten erhalten im Rahmen des Entlassmanagements zukünftig Unterstützung bei der Beantragung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung oder Haushaltshilfe. Außerdem können die Krankenhäuser bei der Entlassung jetzt den Krankentransport nach Hause verordnen.

Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz:

Die Festzuschüsse steigen von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Dadurch werden die Versicherten finanziell entlastet.