Immer wieder hört man: Deutschland ist ein reiches Land. Der Wirtschaft geht es gut, die Arbeitslosigkeit befindet sich auf Rekordtief. Dabei ist allein in Deutschland jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Für Kinderarmut gibt es hierzulande viele Gründe: Arbeitslosigkeit der Eltern, alleinerziehende Elternteile, Arbeit in Teilzeit, Migrationshintergrund, ein niedriger Bildungsabschluss. Kinderarmut kann auch bedeuten, nichts zu Essen und keinen festen Ort zum Wohnen zu haben. Man lebt vom Nötigsten und kann sich viele Dinge nicht leisten, die für andere Menschen normal sind. Kinder in Armut haben nicht die Möglichkeit, in Vereinen mitzumachen, ein Musikinstrument zu lernen, an Schulausflügen und Fahrten teilzunehmen. Fakt ist: Arme Kinder haben weniger Möglichkeiten als reiche Kinder. Die Folgen sind Bildungsarmut, psychische und soziale Störungen und Entwicklungsstörungen. Es muss noch viel getan werden, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Deutschland braucht starke Familien für ein starkes Land.
Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“, über das wir heute im Bundestag abgestimmt haben, wurde ein wichtiger Baustein für die Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland gelegt. Zentrales Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ Familien und Kinder in ihrem Alltag verlässlich zu unterstützen. Das Gesetz dient der Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Damit wollen wir erreichen, dass in Deutschland das Talent und die eigene Leistung eines Kindes über Chancen entscheiden – nicht die soziale Herkunft.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag wird erhöht und neugestaltet. Es sollen mehr Familien mit einem kleinen Einkommen stärker unterstützt und einfacher erreicht werden. Den Zuschlag bekommen Familien, in denen das Einkommen der Eltern nicht für den Lebensunterhalt der Familie genügt.
Mit dem Kinderzuschlag wollen wir mehr Gerechtigkeit für Eltern schaffen. Es soll mehr vom Kinderzuschlag übrig bleiben, wenn das Einkommen der Eltern steigt. Auch Alleinerziehende werden gestärkt. Sie erhalten den Zuschlag selbst dann, wenn sie für ihre Kinder Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss bekommen. Der Zugang zum Kinderzuschlag wird erweitert, um Familien vor verdeckter Armut zu schützen. Eltern, die mit ihrem Einkommen nur knapp unterhalb der Bedarfsgrenze des SGB II liegen und Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen wollen, sollen mehr Zuschlag für ihre Kinder erhalten, denn: sie bekommen bisher die geringste Unterstützung. Der Zuschlag wird immer für sechs Monate gewährt. Die Beantragung wird digital möglich sein, was die Antragsstellung insgesamt einfacher und transparenter macht. Ein neuer Antrag ist auch dann nicht nötig, wenn sich das Einkommen der Eltern verändert.
Bildungs- und Teilhabepaket
Die Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket ermöglichen, dass Eltern mehr Geld für das Schulmaterial ihrer Kinder zur Verfügung steht. Der Betrag steigt von 100€ auf 150€ pro Schuljahr. Wir wollen ein kostenfreies und gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertagespflege, Kita und Schule, ohne zusätzliche Kosten für die Eltern. Mit den Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket werden Eltern von der Kostenbeteiligung für Mittagessen und Bus-Fahrkarten komplett entlastet. Nachhilfe kann nun auch dann ermöglicht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Weil alle Familien in Deutschland gestärkt werden sollen, wird das einkommensunabhängige Kindergeld ab 1. Juli 2019 um 10€ pro Monat angehoben. Ab 2021 soll es um weitere 15€ angehoben werden und auch der Kinderfreibetrag wird jeweils steigen. Das Bildungs- und Teilhabepaket steht Familien zu, die Hartz IV, Sozialhilfe, Asylleistungen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen.
Das „Starke-Familien-Gesetz“ ist eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung von Familienleistungen und eine bestmögliche Förderung der Kinder in Deutschland.