Am 10. November war sie endlich da: Die Einigung zwischen den Koaltionsparteien zur Einführung der Grundrente, die bereits im Koalitionsvertrag vereinbart war. Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Wer 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat aber im Arbeitsleben zu niedrige Löhne hatte, wird Grundrente erhalten. Insgesamt können 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen von ihr profitieren.
Vor allem Frauen nutzt die Grundrente. Vier von fünf Berechtigten werden weiblich sein. Sie haben in Berufen gearbeitet, in denen viel verlangt, aber wenig verdient wird – z.B. in der Pflege, in Erziehungsberufen, in der Gebäudereinigung oder der Gastronomie. Auch werden besonders Ostdeutsche profitieren. Denn in den neuen Bundesländern haben viele Menschen besonders lange gearbeitet, aber wegen niedriger Löhne und häufiger Arbeitslosigkeit oft niedrige Rentenansprüche. Sie verdienen eine Anerkennung ihrer besonderen Lebenslagen und haben ein Recht auf eine sichere Altersversorgung.
Mit der Grundrente bringen wir mehr Gerechtigkeit ins Land. Denn Arbeit muss einen Unterschied machen: Wer viel geleistet hat, profitiert davon auch im Ruhestand und muss sich auf eine sichere Altersversorgung verlassen können.
Die Grundrente kommt ohne Bedürftigkeitsprüfung. Sie wird bürgerfreundlich und unbürokratisch sein. Niemand muss einen Antrag stellen, es gibt keine Vermögensprüfung – etwa des Wohneigentums. Die Grundrente wirkt auch verschämter Altersarmut entgegen. Mit einer automatischen Einkommensprüfung werden die Bürgerinnen und Bürger von Antragsformularen verschont. Nur zusätzliche Einkommen über einem Freibetrag von 1250 für Alleinstehende und 1950 für Paare werden angerechnet.
Hier drei Rechenbeispiele: