SPD

Ausblick auf das nächste Jahr

Das steht 2020 an

20.12.2019

Im nächsten Jahr möchten wir als SPD weitermachen, womit wir 2019 aufgehört haben: Mit guter Politik für die Menschen in Deutschland. Wichtige Einigungen wie die zur Grundrente müssen wir früh im nächsten Jahr in die Tat umsetzten. Zu verschiedenen Themen wie z.B. Investitionen, Mindestlohn und Klimaschutz stehen Gespräche mit der Union an. 

Politisch steht schon recht bald im neuen Jahr ein wichtiger Termin an: Die Hamburger Bürgerschaftswahlen am 23. Februar 2o20. Wir kämpfen für eine starke SPD in Hamburg mit unserem Bürgermeister Peter Tschentscher an der Spitze. Dazu wurde Ende November das Regierungsprogramm 2020-2025 beschlossen. Ob beim Wohnungsbau, bei der Mobilität, bei der Bildung oder bei Wirtschaft und Arbeit - Mit diesem Programm haben wir #dieganzeStadtimBlick. 

In der zweiten Jahreshälfte 2020 wird Deutschland die Präsidentschaft des europäischen Rates übernehmen. Dies ist eine wichtige Aufgabe und gute Gelegenheit, europapolitische Impulse zu setzten. 

Unabhängig von den anstehenden Gesprächen mit der Union sind für 2020 u.a. geplant bzw. treten in Kraft: 

Wohngeldreform
Weil die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen sind, erhöhen wir das Wohngeld und weiten die Zahl der An-spruchsberechtigten deutlich aus. Außerdem wird das Wohn-geld künftig alle zwei Jahre automatisch an die steigenden Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Insgesamt profitie-ren von der Wohngeldreform rund 660.000 Haushalte.

Neuregelungen zum Berufsbildungsgesetz
Nach Ausbildungsjahren gestaffelt erhalten Azubis nun einen monatlichen „Mindestlohn“, der bis 2023 weiter ansteigt. Gel-tende Tarifverträge werden nicht angetastet. Außerdem wer-den Azubis an Berufsschultagen und Prüfungstagen freige-stellt und erhalten Prüfungsliteratur durch den Arbeitgeber.

Grundsicherung und Sozialhilfe
Ab 1. Januar 2020 erhöht sich das Arbeitslosengeld II, Sozi-alhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-rung um 1,88 Prozent.

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro ab dem 1. Januar 2020.

Jahressteuergesetz (steuerliche Förderung der Elektromobilität)
Enthalten sind verbesserte und verlängerte Abschreibungsmöglichkeiten für Elektromobilität, der reduzierte USt-Satz für E-Books, u.a.

Steuerentlastungen
Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er daher in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro. Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Masern-Impfpflicht (ab. 01.03.20)
Alle Kinder müssen beim Eintritt in die Schule oder den Kin-dergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohle-nen Masern-Impfungen vorweisen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson müssen die Kinder in der Regel geimpft sein. Gleiches gilt für Beschäftigte in medizinischen und in Gemeinschaftseinrichtungen.Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffen wir erst-malig die Grundlage für eine zukunftsorientierte und bedarfs-gerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Die Begrenzung auf Mangelberufe und eine Vorrangprüfung bei Qualifikation und Arbeitsvertrag schaffen wir ab.

Sofortprogramm Pflege
Mit dem Gesetz werden spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Alten-pflege erreicht. Ab 2020 werden die Pflegepersonalkosten in Kliniken krankenhausindividuell vergütet. Statt der Fallpauschalen-Finanzierung richtet sich jetzt die Zahl der Pflegen-den nach dem Pflegeaufwand.