SPD

Grundrente vom Kabinett beschlossen

Das Gesetz ist nun auf dem Weg

19.02.2020

Viele Menschen haben ihr Leben lang hart und fleißig gearbeitet. Wenn sie dann in Rente gehen, haben sie trotzdem kaum etwas im Portemonnaie. Viel schlimmer noch: Sie kommen kaum über die Runden, weil die Löhne so niedrig waren. Das ist zutiefst ungerecht. Es geht um Würde, Respekt und Anerkennung.

Am 19. Februar hat das Bundeskabinett nun den Gesetzentwurf zur Grundrente verabschiedet. Das Gesetz wird im Bundestag beraten und zeitnah beschlossen. Die Grundrente wird planmäßig zum 1. Januar 2021 eingeführt. Ein sozialpolitischer Meilenstein wird Realität, den die SPD nach harten Verhandlungen durchgesetzt hat.

Der Kerngedanke: Lebensleistung verdient Anerkennung. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter mehr haben als Grundsicherung: Rund 1,3 Millionen Menschen, die viele Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber im Arbeitsleben zu niedrige Löhne hatten, haben ab Januar 2021 nun den Anspruch auf die Grundrente. Sie kommt ohne Bedürftigkeitsprüfung und wird bürgerfreundlich und unbürokratisch sein. Niemand muss einen Antrag stellen, es gibt keine Vermögensprüfung – etwa des Wohneigentums. Vor allem Frauen und viele Ostdeutsche werden von ihr profitieren. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt allen, die Anspruch auf die Rente haben, den Betrag automatisch aus. 

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