SPD

Einsetzung eines Hauptausschusses

Handlungsfähigkeit des Bundestages gewährleistet

27.11.2017

Am Mittwoch, den 21. November hat sich der Hauptausschuss des 19. Deutschen Bundestages konstituiert. Ich freue mich, dass meine Fraktion mich als ordentliches Mitglied entsandt hat. Durch die Einsetzung des Hauptausschusses unterstützen wir als SPD-Bundestagsfraktion, dass der Bundestag neben der geschäftsführenden Bundesregierung vollumfänglich handlungsfähig ist.

Da die Regierungsbildung durch das Scheitern der Jamaika-Sondierungsgespräche länger andauert, sollte jedoch zeitnah eine Einsetzung der regelmäßigen Ausschüsse erfolgen, auch wenn diese nach erfolgter Ressortverteilung umgebildet werden müssten. Denn der Hauptausschuss soll ein befristetes Instrument bleiben, das nur in einem begrenzten Zeitraum des Übergangs eingesetzt wird. Dafür werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion einsetzen.

Mit der konstituierenden Sitzung des 19. Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2017 endete die Amtszeit von Bundeskanzlerin Merkel und die ihres Kabinetts. Während das Grundgesetz vorsieht, dass bis zur Bildung einer neuen Regierung die vorherige Bundesregierung geschäftsführend im Amt bleibt, werden die Bundestagsausschüsse mit Ende der Legislaturperiode aufgelöst und normalerweise erst nach erfolgter Regierungsbildung eingesetzt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Besetzung der Ausschüsse je nach Ressortverteilung und damit in Abhängigkeit von den Koalitionsverhandlungen unterschiedlich ausfällt.

Dementsprechend wurde für die Übergangsphase die Einsetzung eines Hauptausschusses beschlossen. Dem Ausschuss gehören je 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder an (17 von der CDU/CSU-Fraktion, zehn von der SPD-Fraktion, sechs von der AfD-Fraktion, fünf von der FDP-Fraktion, fünf von der Fraktion DIE LINKE und vier von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Mit der Einsetzung des Hauptausschusses wurden die ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages zeitweise ersetzt. Erstmals wurde im November 2013 auf Betreiben der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion ein Hauptausschuss eingesetzt. 

Außerdem wurden am 21. November ein Petitionsausschuss und ein Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mit jeweils neun ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern eingerichtet.