Bund und Länder haben sich auf die weiteren Schutzmaßnahmen bezüglich der Coronapandemie geeinigt. Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Weihnachten kann aber trotzdem im engeren Familien- und Freundeskreis gefeiert werden. Unser Finanzminister Olaf Scholz wies darauf hin, dass sich der Lockdown zwar verlängere, aber die umfassenden Finanzhilfen ebenso.
Die Infektionszahlen sind immer noch auf einem beunruhigend hohen Niveau. Um Schlimmeres zu verhindern, verlängern Bund und Länder den Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember. Ziel ist es, die weiter hohe Zahl von Corona-Neuinfektionen deutlich zu senken.
Beschlossen wurde, dass der aktuell geltende Teil-Lockdown mit der Schließung unter anderem von Restaurants, Theatern, Fitnessstudios und Freizeiteinrichtungen bis zum 20. Dezember verlängert wird. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten werden auf höchstens fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Das Weihnachtsfest soll aber im engsten Familien- und Freundeskreise mit maximal zehn Menschen gefeiert werden dürfen. Kinder bis 14 Jahre sind durchweg von den Regelungen ausgenommen.
Die Beschlüsse im Überblick
LÄNGERER TEIL-LOCKDOWN
Der Teil-Lockdown mit der Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird bis mindestens 20. Dezember verlängert. Alle nicht notwendigen Kontakte und Reisen sollen weiter vermieden werden. Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Zwei Neuerungen gibt es allerdings:
LÄNGERE FINANZHILFEN
Die Novemberhilfen für betroffene Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden fortgeführt. Für diejenigen, die voraussichtlich über den Jahreswechsel hinaus betroffen sind, werden die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängert.
KONTAKTE VERRINGERN
Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, Kontakte soweit es möglich ist zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sollen weiterhin auf 5 Personen und einen weiteren Haushalt beschränkt bleiben.
MUND-NASEN-SCHUTZ
In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für den ÖPNV und belebte öffentliche Orte. Diese werden von den lokalen Behörden festgelegt.
KONTAKTREGELN FÜR WEIHNACHTEN UND SILVESTER
Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sind Treffen mit bis zu zehn Personen insgesamt, egal ob drinnen oder draußen ,möglich.
So können Familien und enge Freunde zusammen Weihnachten feiern. Am besten nach einigen Tagen freiwilliger Selbstisolation. Deshalb wird der Beginn der Weihnachtsferien bundesweit auf den 19. Dezember vorgezogen.
SCHULEN UND KITAS
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen weiterhin uneingeschränkt offen bleiben. In Regionen mit vielen Neuinfektionen gilt künftig ab Klasse 7 eine Maskenpflicht auch im Unterricht.
In Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 sollen schulspezifisch Maßnahmen ergriffen werden, namentlich Wechsel- oder Hybridunterricht ab Klassenstufe 8, außer Abschlussklassen. Die Regelungen sind immer abhängig von den regionalen Infektionszahlen und die Umsetzung obliegt den Ländern.
SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN UND SCHNELLTESTS
Um den Schutz von Risikogruppen wie älteren und kranken Menschen zu verbessern, wird der Einsatz von Corona-Schnelltests weiter ausgedehnt. Ab 1. Dezember gibt es für Pflegebedürftige in Einrichtungen mindestens 30 Schnelltests pro Monat. Je nach Verfügbarkeit solle dieser Anspruch dann schrittweise erhöht werden.
Außerdem wird es für besondere Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung eine Grundausstattung von FFP2-Masken geben – je Person 15 Masken, also eine Maske je Winterwoche.
ÖFFNEN/SCHLIESSENBETRIEBSFERIEN
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden „dringend gebeten“ zu prüfen, ob Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar möglich sind.
BAHNVERKEHR
Bund und Länder wollen zur Sicherheit der Fahrgäste Sitzkapazitäten im Fernverkehr deutlich erhöhen. So kann noch mehr Abstand zwischen den Reisenden ermöglicht werden. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze beschränkt und die „Maskenkontrollen“ weiter verstärkt werden. Es sollen zusätzlich Züge eingesetzt werden.
SILVESTERFEUERWERK
Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf das „Böllern“ zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird Feuerwerk untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden werden die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen.
Einen Überblick über Hilfs- und Fördermittel für Unternehmen, Selbständige und Kulturschaffende finden Sie hier. Für Vereine, Mieter und vieles mehr gibt es hier nützliche Informationen.
Ich wünsche Ihnen trotz den wichtigen und richtigen Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein Frohes Fest. Darüber hinaus wünsche ich uns allen ein erfreulicheres und gesundes neues Jahr.