Die Corona-Pandemie hat schwere wirtschaftliche und soziale Folgen. Bund und Länder haben mit schnellen Hilfsprogrammen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebe, Selbständige, Kulturschaffende, Sportvereine oder Start Ups darauf reagiert. Wir müssen als Politik alle Bereiche im Blick haben. Gleichzeitig gilt es, diejenigen, die besonders von der Krise betroffen sind - also z.B. alleinstehende Menschen, Kinder, Familien und Alleinerziehende - zu entlasten. Darum hat der Bundestag in der letzten Sitzungswoche verschiedene Änderungen beschlossen, auf die sich zuvor im Koalitionsauschuss geeinigt wurde. In vielen Punkten tragen die Änderungen die klare Handschrift der SPD und zeigen: Wir halten zusammen und haben alle im Blick: Beschäftigte, Familien, Unternehmen. Hier die Änderungen, die der Bundestag beschlossen hat, im Überblick:
Höheres Kurzarbeitergeld:
Als SPD haben wir gegenüber der Union durchgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen erhöht wird: Wer wegen Corona die Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduzieren musste und deshalb Kurzarbeitergeld erhält, soll ab dem vierten Monat 70 Prozent (bzw. 77 Prozent bei Haushalten mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhalten (statt regulär 60 bzw. 67 Prozent). Ab dem siebten Monat sollen es 80 bzw. 87 Prozent sein. Die Regelung soll bis Ende 2020 gelten.
Auch die Möglichkeiten, bei Kurzarbeit hinzuzuverdienen, werden erweitert: Hinzuverdienste sollen bis zur Höhe des bisherigen Monatseinkommens generell nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Dies soll ab Mai bis Jahresende nicht nur für systemrelevante Tätigkeiten, sondern für alle Berufe gelten.
Längeres Arbeitslosengeld
Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld I beziehen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Daher wird das Arbeitslosengeld I um drei Monate verlängert, wenn es regulär zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
Hilfen für Schülerinnen und Schüler
Der Bund unterstützt Schulen sowie Schülerinnen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Mio. Euro. Mit einem Sofortausstattungsprogramm sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, bedürftigen Schülerinnen und Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.
Unterstützung für Gastronomie und Unternehmen
Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt. Kleinen und mittelständischen Unternehmen wird zudem die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen mit Blick auf erwartete Verluste im Jahr 2020 ermöglicht (Verlustverrechnung).