SPD

Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz

18.03.2022

Am Freitag, den 18. März hat der Deutsche Bundestag über das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt. Nach über zwei Jahren Corona-Pandemie ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Recht ein starker Wunsch nach einer Rückkehr zur Normalität vorhanden, zu einem Leben, wie wir es vor der Pandemie kannten. Zudem gibt es eine große Erleichterung, weil die aktuell vorherrschende Omikron-Variante des Corona-Virus bisher nicht zu einer Überlastung der Intensivstationen bzw. des Gesundheitssystems geführt hat. Gleichzeitig steigen die Infektionszahlen jedoch Tag für Tag rasant an, inzwischen hat Deutschland erstmals die höchste Infektionsrate innerhalb Europas. Und weiterhin stellt das Virus für viele eine ernsthafte Bedrohung dar, nicht nur für vorerkrankte, ältere und ungeimpfte Menschen.

Aus diesem Grund hätte ich mir gewünscht, dass das Infektionsschutzgesetz den Ländern weiterhin alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ermöglicht. Auch der Expert:innenrat der Bundesregierung hat sich in seiner 8. Stellungnahme mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen, die ad hoc verfügbare Instrumente des Infektions- und Bevölkerungsschutzes bereitstellen, ausgesprochen. Und die Mehrzahl der Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung am 14. März 2022 hat auf die Bedeutung der Maskenpflicht hingewiesen und davor gewarnt, die aktuelle Dynamik der Pandemie zu unterschätzen.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion habe ich mich in den Beratungen über das Gesetz für umfangreichere Infektionsschutzmaßnahmen eingesetzt. Innerhalb der Koalition war es jedoch leider nur möglich, sich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen zu verständigen. Darüber hinaus haben wir zumindest sichergestellt, dass die Länder zukünftig mit der „Hot-Spot-Regelung“ auf ein dynamisches Infektionsgeschehen reagieren zu können.

Nach reiflicher Überlegung habe ich für den Gesetzentwurf gestimmt, denn ohne diesen Kompromiss wären überhaupt keine Infektionsschutzmaßnahmen möglich gewesen, weil die bestehende gesetzliche Grundlage ersatzlos ausgelaufen wäre. Eine solche Situation wäre aus Sicht des Gesundheitsschutzes unverantwortlich gewesen.