SPD

Klimafreundliches und bezahlbares Heizen für alle

Die wichtigsten Infos zum Gebäudeenergiegesetz für Euch zusammengefasst

12.09.2023

Am vergangenen Freitag haben wir im Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – in den letzten Monaten häufig auch „Heizungsgesetz“ genannt – beschlossen. Vorangegangen sind eine breit geführte Debatte und ein intensives parlamentarisches Verfahren. Am Ende ist uns nun gelungen, was wir mit dem Gesetz ursprünglich erreichen wollten: der Einstieg in die sozial gerechte Wärmewende. Doch welche Änderungen sieht es nun für Euch vor? Hier findet Ihr die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Warum müssen wir die Wärmewende jetzt einleiten?

Der Gebäudesektor ist mit rund 30 Prozent für einen beträchtlichen Teil der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die im Klimaschutzgesetz für jeden Sektor festgelegten CO2-Einsparziele wurden im Gebäudesektor 2022 zum dritten Mal in Folge verfehlt. Das liegt daran, dass derzeit noch drei von vier Haushalten mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas heizen. Deswegen haben wir uns als Ampel-Koalition in unserem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dieses Thema anzupacken und das GEG zu reformieren.

Wann muss ich meine Heizung austauschen?

Das GEG legt fest, dass neu eingebaute Heizungen in Zukunft zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben können werden müssen. Diese Vorgabe gilt allerdings nicht sofort und für jede:n von Euch, sondern es gibt weitreichende Übergangsfristen. Lediglich in Neubaugebieten, deren Bau ab dem 1. Januar 2024 beantragt wird, muss in jedem neuen Haus eine Heizung eingebaut werden, welche den Vorgaben des GEG entspricht. Für bestehende Gebäude sowie für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen. In Großstädten wie bei uns in Hamburg muss bis zum 1. Juli 2026 die sogenannte Kommunale Wärmeplanung (KWP) erfolgt sein. Diese macht ersichtlich, wer mit welchem Heizungstyp am kosteneffizientesten und klimafreundlichsten heizen kann – also z. B. für wen eine Wärmepumpe oder der Anschluss an das Fernwärmenetz sinnvoller ist. Erst wenn die KWP in Hamburg abgeschlossen ist und hier Klarheit herrscht, gilt auch in Hamburg, dass Ihr – wenn Ihr Euch für eine Neuanschaffung einer Heizung entscheidet – die Maßgabe beachten müsst, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben können werden muss.

Was ist, wenn ich eine funktionierende Öl- oder Gasheizung habe?

Bestehende, funktionierende Heizungen können selbstverständlich weiter benutzt werden, auch wenn sie mal kaputtgehen und repariert werden müssen. Erst, wenn Eure Heizung nicht mehr zu reparieren ist, wird der Einbau eines Ersatzes verbindlich, der GEG-konform ist – aber keine Sorge: Auch hier gibt es Übergangsfristen zwischen 5 und 13 Jahren, in denen Ihr den Umstieg auf eine mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren funktionierende Heizung vorbereiten könnt. Da wir in Deutschland spätestens 2045 klimaneutral sein wollen, ist zum Stichtag 31. Dezember 2044 aber jede mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung abzuschalten.

Welche Heizungstypen zählen als GEG-konforme Heizung?

Es ist uns wichtig, beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme technologieoffen zu bleiben und keine klimafreundliche Heizung, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden kann, auszuschließen. Möglich sind hier verschiedene Optionen, die untereinander kombinierbar sind – vom Anschluss an ein Wärmenetz über den Einbau einer Wärmepumpe bis hin zum Heizen mit Biomasse (wie z. B. Pellets) oder Solarthermie. Hier findet Ihr alle Möglichkeiten im Detail.

Wie werde ich beim teuren Heizungsumbau finanziell unterstützt?

Besonders wichtig ist es uns als SPD, den Heizungsumstieg auch denjenigen in unserer Gesellschaft zu ermöglichen, die kein hohes Einkommen haben. Denn nur, wenn alle mitmachen können und niemand überfordert wird, kann Klimaschutz erfolgreich sein.

Wer eine klimafreundliche Heizung bei sich einbaut, bekommt 30 Prozent der Investitionskosten als Grundförderung. Wer in seinem Haushalt 40.000 Euro brutto im Jahr oder weniger zur Verfügung hat, erhält zusätzlich 30 Prozent als einkommensabhängigen Bonus. Wer schnell ist und vor 2028 umrüstet, erhält darüber hinaus 20 Prozent der Investitionskosten als Klima-Geschwindigkeitsbonus.

Insgesamt könnt Ihr damit beim Heizungstausch bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert bekommen. So machen wir die Wärmewende in der Breite der Gesellschaft möglich.

Ich wohne zur Miete. Wie werde ich vor explodierenden Mietkosten geschützt?

Mit dem GEG stellen wir einerseits sicher, dass Mieter:innen bei einem Heizungstausch nicht über Gebühr belastet werden. Andererseits garantieren wir, dass Vermieter:innen weiterhin genug Anreize haben, auf klimafreundliche Heizsysteme umzurüsten. Als Mieter:innen können zwar 10 Prozent der Kosten des Heizungstausches über die Modernisierungsumlage auf Euch umgelegt werden. Um Euch vor hohen Belastungen zu schützen, haben wir diese Umlage aber auf 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt. Sollten sich dennoch unangemessene finanzielle Belastungen für Euch ergeben, könnt Ihr Härtefälle geltend machen.

Wenn Ihr Euch tiefergehend mit dem GEG beschäftigen wollt, findet Ihr hier Fragen und Antworten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Wir als SPD möchten Euch genau sagen, wie wir Euch beim Heizungsumbau unterstützen. Genauere Infos dazu findet Ihr hier.