In den letzten Wochen haben mich viele Zuschriften v.a. von Bürgerinnen zum Thema Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen erreicht. Sie fordern die Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch. Als SPD-Fraktion haben wir uns dazu klar positioniert.
Zu Beginn dieser Legislatur haben wir den §219a StGB gestrichen. Das war ein wichtiger Schritt. Ärzt:innen können nun rechtssicher umfassend über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Damit endet unser Engagement aber natürlich nicht. Wie meine Fraktion teile ich die Forderung aus den Zuschriften: Wir müssen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen weiter stärken. Eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung von betroffenen Frauen ist richtig. Deswegen sollte §218 StGB in seiner jetzigen Form gestrichen werden.
Die aktuelle strafrechtliche Regelung trägt zu einer unzureichenden Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland bei. Teilweise müssen Frauen über 100 km bis zur nächsten Praxis zurücklegen oder sie wenden sich hilfesuchend an Kliniken im Ausland. Das ist nicht akzeptabel. Wir wollen die Lage daher verbessern und zudem erreichen, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig kostendeckend von den Krankenkassen finanziert werden.
Ein wirksamer Schutz ungeborenen Lebens ist natürlich auch uns wichtig. Erreichen wollen wir dies jedoch nicht durch das Mittel der Strafandrohung, sondern durch eine verbesserte Unterstützung von ungewollt schwangeren Frauen, aber auch Familien. Deswegen setzen wir uns gleichzeitig für ein neues Schutzkonzept ein.
Dieser Artikel ist aus meinem Newsletter „Politik-Briefing für Eimsbüttel“. Diesen könnt Ihr hier abonnieren.
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